Anforderungen, Verbesserung der Nachhaltigkeit und Steigerung der implantologischen Präventions-, Therapie- und Prothetik-Leistungen
Juristische Bewertung der neuen MDR und mögliche Lösungskonzepte für Ihre Praxis

MDR – das ist JETZT WICHTIG!
Coronabedingt trat ab dem 26.5.2021, um ein Jahr verspätet, in Europa das Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften gemäß MDR/MPDG in Kraft.
Die MDR stärkt den Patientenschutz u.a. durch die jetzt obligatorische, systematisch-klinische Überwachung (PMCF/CER). Diese ist sinnvoll, um „… mögliche Risiken und Schäden (z.B. Periimplantitis), welche durch CMDs (Custom- Made-Devices, d.h. Sonderanfertigungen z.B. individuelle Implantatversorgung) verursacht werden können … präventiv abzuwenden …“
Zahnärzte gelten jetzt als „Hersteller“ von „Sonderanfertigungen“ im Sinne der Medical Device Regulation (MDR)
Hersteller von Sonderanfertigungen müssen die strengen Dokumentations-, Qualitätskontroll-, und Bewertungsstandards der Produktüberwachung während der gesamten Lebensdauer der individuell hergestellten Versorgung erfüllen, um strafrechtliche Folgen,oder auch Unterlassungsansprüche zu vermeiden. Hersteller sind verpflichtet, die gesammelten Daten zu analysieren, sowie die erforderlichen Schlussfolgerungen zu ziehen, um mit dessen Hilfe gezielte Präventiv- oder Korrekturmaßnahmen durchzuführen. Geschieht dies nicht, können Regressforderungen und Haftungsrisiken die Folge sein.
Für wichtige Hintergrundinformationen zu den juristischen Auswirkungen der neuen MDR, lesen Sie hier die Bewertung des Fachanwalts für Medizinrecht Prof. Dr. Fehn und deren Auswirkungen für die prothetisch-tätige Praxis:
Was hat aMMP-8 mit der Implantatüberwachung gem. neuer MDR zu tun?
Hauptproblem in der Implantologie und Ursache für Implantat- und Knochenverluste ist die fortschreitende Periimplantitis. Die Ursache hierfür ist oftmals die mangelnde Recall- Mitwirkungsbereitschaft der Patienten, d.h. statt der notwendigen 2-4 Recalls findet defacto im Durchschnitt nur ein Recall pro Jahr statt – dies reicht zur Abwendung einer Periimplantitis kaum aus. Hinzu kommt, dass die Frühphase der subklinischen Periimplantitis oder periimplantären Kollagenzerstörung mit konventionellen Mitteln nur schwer diagnostizierbar ist. Die post-destruktive Standard-Diagnostik mittels Röntgen oder Sondierungstiefenmessung dient in der Regel der Schadensanalyse (ab 3–4 mm) und bietet somit keinen prädiktiven Vorhersagewert. Hauptproblem und forensisches Risiko für den/die Behandler/in – die geforderte präventive Schadensabwendung ist mit post-destruktiver Diagnostik kaum realisierbar.
Prädiktive implantologische Diagnostik und Sicherheit mit aMMP-8
Im Gegensatz zur post-destruktiven Standard-Diagnostik ermittelt der aMMP-8 Wert(ImplantSafe®) direkt am Patienten (chairside) in nur 10 Minuten den aktiven, oralen Kollagenabbau. Der Vorteil: Gewebeabbauprozesse an Implantaten können oft erkannt werden, bevor irreversible Schäden entstehen. Der direkt für den Patienten erstellte Präventionsplan (Clinical Evaluation Report/ CER) dokumentiert dessen notwendige Mitwirkungspflicht und sichert so den/die Behandler/in forensisch ab. Dieser Wert zeigt innerhalb von wenigen Minuten die subklinische Kollagenolyse-Intensität an – prädiktiv mit wissenschaftlicher Evidenz.

Durchführung des ImplantSafe® Test. Schmerzfreie + sterile Probeentnahmen ohne Kontaminationsrisiko. Mit prädiktiver Aussagekraft.

ORALyzer® und personalisierter Präventionsplan (APD). Auswertung in 10 min. direkt am Patienten. Mit individuellem Analysebericht und Sicherungsvereinbarung.